BFH Anhängiges Verfahren, IX R 39/15 (Aufnahme in die Datenbank am 20.10.2015)
Verfahren ist erledigt durch:
Hinweis: Das Verfahren erhält nach Fortführung/ Wiederaufnahme ein neues Aktenzeichen.
Sind Verluste aus Geschäften mit sog. Knock-out-Produkten steuerlich nicht als Werbungskosten anzuerkennen, wenn im Zeitpunkt des vertraglich bestimmten Ereignisses das Produkt ohne Zutun des Stpfl. wertlos verfällt?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
Das Verfahren ist durch Beschluss vom 01.06.2016 bis zur Entscheidung des BVerfG in dem Verfahren 2 BvR 217/16 ausgesetzt.
EStG § 23 Abs 1 S 1 Nr 4
Vorgehend: Finanzgericht Düsseldorf, Entscheidung vom 25.2.2015 (15 K 4038/13 E,F)