BFH Anhängiges Verfahren, I R 37/14 (Aufnahme in die Datenbank am 20.8.2014)
Verfahren ist erledigt durch:
Hinweis: Das Verfahren erhält nach Fortführung/Wiederaufnahme ein neues Aktenzeichen.
Verstoßen die Regelung des § 38 Abs. 5 und 6 KStG (i.d.F. des Jahressteuergesetzes 2008) und die damit herbeigeführte zwangsweise Besteuerung des EK 02 gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot und gegen das Nettoprinzip? Verstößt die Beschränkung des Optionsrechts i.S. des § 34 Abs. 16 KStG auf bestimmte Körperschaften gegen den Gleichheitsgrundsatz?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Das Verfahren wurde durch Beschluss vom 08.06.2016 bis zur Entscheidung des BVerfG in dem Verfahren 2 BvR 988/16 ausgesetzt.
GG Art 20 Abs 3; GG Art 3 Abs 1; KStG § 38 Abs 5; KStG § 38 Abs 6; KStG § 34 Abs 16
Vorgehend: Finanzgericht Düsseldorf, Entscheidung vom 18.3.2014 (6 K 2087/11 F)