BFH Anhängiges Verfahren, VI R 38/12 (Aufnahme in die Datenbank am 20.11.2012)
Verfahren ist erledigt durch: Vorlage an BVerfG (Beschluss vom 17.07.2014)
Hinweis: Das Verfahren erhält nach Fortführung/ Wiederaufnahme ein neues Aktenzeichen.
Sind Aufwendungen für eine --nach einem noch nicht durch einen berufsqualifizierenden Abschluss (Diplomprüfung) beendeten Erststudium-- nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses absolvierte Ausbildung zum Verkehrsflugzeugführer als vorab entstandene Werbungskosten abziehbar? Sind §§ 9 Abs. 6, 12 Nr. 5, 52 EStG i.d.F. des
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Im Verfahren VI R 38/12 erging am 17.07.2014 ein Vorlagebeschluss an das BVerfG (Az. 2 BvL 25/14). Das Verfahren VI R 38/12 ist durch Beschluss vom 17.07.2014 ausgesetzt.
EStG § 9 Abs 6; EStG § 12 Nr 5; EStG § 52; BeitrRLUmsG; GG
Vorgehend: Finanzgericht Köln, Entscheidung vom 22.5.2012 (15 K 3413/09)